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SOLIDARITÄTSFONDS

Solidaritätsfonds 2005 - Kriterien zur Antragsannahme

Der Solidaritätsfonds trägt mit seiner Plattform für den Informationsaustausch zur Mission des CFW bei und unterstützt Mitglieder, Freiwillige und Mitarbeiter der CF-Laienvereinigung/CF-Laienstiftung, die an Aktivitäten zur Steigerung der Lebensqualität und der Lebenserwartung von Mukoviszidosepatienten in Entwicklungsländern teilnehmen.

Dieser Fonds wurde für die Verbreitung von Information und für die Schulung und Verbesserung der Fähigkeiten von in Entwicklungsländern tätigen Mitarbeitern, Freiwilligen und Mitgliedern des Vorstands der CF-Vereinigung eingerichtet. Er bezuschusst die mit dem Besuch der jährlichen Europäischen CF-Konferenz (ECFC) verbundenen Kosten, die Reisekosten von Personen in ein CFW-entwickeltes Mitgliedsland, um dort für die Dauer einer Woche oder länger bei einer etablierten CF-Vereinigung /CF-Stiftung zu arbeiten, oder den Besuch von Workshops und Seminaren, welche von einer CFW-entwickelten Mitgliedsvereinigung/-stiftung gesponsert werden.

Abgabetermine
Antragsteller, die an der ECFC teilnehmen möchten, haben ihren Antrag vor dem 1. April desjenigen Jahres einzureichen, in welchem sie die Teilnahme an der Konferenz planen. Antragsteller, die an von einem CFW-Mitgliedsland gesponserten Workshops, Seminaren und Schulungsveranstaltungen teilnehmen möchten, müssen ihre Anträge 3 Monate vor dem Datum der geplanten Reise abgeben.

Der Solidaritätsfonds unterstützt Antragsteller, die

• Vorstandsmitglieder einer CF-Vereinigung oder -Stiftung sind, welche in der Unterstützung von Mukoviszidose-Patienten in einem Entwicklungsland tätig ist,*
• Laienpersonen, die als Freiwillige, Mitarbeiter oder Berater einer CF-Vereinigung oder -Stiftung tätig sind, welche in einem Entwicklungsland aktiv ist,
und Mittel für folgende Posten benötigen:
• Reisekosten, Verpflegungskosten sowie Kosten für Seminare, Konferenzregistrierung, Workshops und das erforderliche Material wie Bücher, CDs usw.

Der Solidaritätsfonds unterstützt zwei Arten von Anträgen

1. Der Antragsteller beantragt Geldmittel für die Teilnahme an der Europäischen CF-Konferenz und der Jahreshauptversammlung des CFW.
2. Der Antragsteller beantragt Geldmittel für den Besuch einer CFW-Mitgliedsver¬einigung/-stiftung für die Dauer von einer Woche oder mehr zum Ausbau einer oder mehrerer folgender Kenntnisse und Fähigkeiten:
• Fundraising
• Leitung und Management
• Strategische Planung
• Programme oder Projekte zur Verbesserung der Effektivität der vom Antragsteller vertretenen CF-Vereinigung bzw. -Stiftung.

Kriterien
Der Antragsteller

• muss eine CF-Vereinigung bzw. -Stiftung vertreten, welche Aktivitäten zur Verbesserung der Lebenserwartung und der Lebensqualität von Mukoviszidosepatienten durchführt.
• muss eine CF-Vereinigung bzw. -Stiftung vertreten, welche eine CFW-Mitglieds¬vereinigung bzw. -Mitgliedsstiftung ist oder in Zukunft Antrag auf Mitgliedschaft im CFW stellen wird.
• muss vollzeitlich in einem Entwicklungsland wohnen,* oder die vom Antragsteller vertretene CF-Vereinigung muss in einem Entwicklungsland tätig sein.*
• muss eine bedeutende Rolle in der von ihm vertretenen CF-Vereinigung/-Stiftung spielen und für den Antrag auf Geldmittel gute Gründe und Ergebnisprognosen vorlegen können.

Bedingungen
Für die Zuteilung von Geldmitteln gelten folgende Bedingungen:

• Beantragt der Antragsteller die Teilnahme an der ECFC, muss er fließend Englisch sprechen können. Falls der Antragsteller als Gast einer CFW-Mitgliedsvereinigung anreist, muss er Englisch oder die im Mitgliedsland gesprochene Sprache fließend beherrschen.
• Die Auszahlung von Fondsmitteln an den Antragsteller erfolgt in Teilbeträgen. 75% des genehmigten Budgets werden ausbezahlt, bevor der Antragsteller das Herkunftsland verlässt. Die verbleibenden 25% werden ausbezahlt, wenn der Antragsteller spätestens 30 Tage nach seiner Rückkehr in sein Herkunftsland einen Fortschrittsbericht vorlegt.
• Sechs Monate nach Erhalt der vollständigen Geldmittel hat der Antragsteller eine Ergebnisauswertung vorzunehmen.
• Der Antragsteller hat zwei Referenzschreiben von Mitgliedern des Vorstands oder des Managements der von ihm vertretenen CF-Vereinigung bzw. -Stiftung vorzulegen.
• Der CFW-Solidaritätsfonds verfügt über ein Jahresbudget von $ 7.000 zur Unterstützung von zwei oder mehr Antragstellern pro Jahr. Am häufigsten werden Anträge mit Budgets in Höhe von $ 1.000 - $ 5.000 genehmigt; kann der Antragsteller jedoch ein höheres Budget rechtfertigen, dann wird der Antrag geprüft. Antragsteller haben durch Auswahl von preiswerten Flügen, Hotels usw. das Budget auf einem angemessenen Niveau zu halten.

Einschränkungen

• Dieser Fonds gibt keine Mittel zum Besuch der Konferenz, von Schulungs-Workshops oder Seminaren an außerhalb der CF-Vereinigung handelnde Ärzte oder Personen aus.
• Dieser Fonds leistet keine Unterstützung an außerhalb einer organisierten CF-Vereini¬gung bzw. -Stiftung handelnde Universitäten, medizinische Institutionen oder an die sie vertretenden Personen.
• Dieser Fond leistet keine Unterstützung an Personen, die im Ausland klinische Versorgung suchen.
• Dieser Fonds unterstützt Tagesspesen mit einem Betrag von maximal € 30,00 pro Tag. In dieser Einschränkung sind Kosten für Hotel, Reise, Seminare, Workshops usw. nicht enthalten; diese werden zusätzlich zu den Tagesspesen akzeptiert.**

Der Solidaritätsfonds 2004 wurde durch großzügige Spenden aus unseren Mitgliedsländern Kanada, Belgien, Frankreich, Großbritannien/Nordirland, Irland und Schweden finanziert.

Falls Sie oder jemand, den Sie kennen, einen Antrag an den Solidaritätsfonds 2005 stellen möchten, finden Sie das Antragsformular auf unserer Internetseite unter http://www.cfww.org/solidarity.asp. Sie können sich auch per E-Mail unter info@cfww.org an Gina Steenkamer wenden und ein Antragsformular anfordern.

*Mit dem Begriff „Entwicklungsland” werden jene Länder bezeichnet, von denen bekannt ist, dass die Mukoviszidose dort existiert, in denen sie wahrscheinlich wesentlich häufiger auftritt, als dies von den dortigen Medizinern oder der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und in denen Leistungen zur Versorgung und Behandlung von Mukoviszidosepatienten entweder nicht existieren oder sich in einem Frühstadium der Entwicklung befinden. Auf ähnliche Weise werden aus dem Aspekt der Mukoviszidose als entwickelte Länder solche bezeichnet, in denen Mukoviszidose rasch diagnostiziert und angemessen behandelt wird.

**Mit dem Begriff „Tagesspesen” werden die täglichen Auslagen für Essen, Unterhaltung und persönliche Kosten bezeichnet.